FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Jährliche Anpassung der DGV-Stammvorgabe

Der Vorgabenausschuss jedes DGV-Mitglieds muss nach Abschluss der Spielsaison zum Jahresende die DGV-Stammvorgaben der Mitglieder/Spielberechtigten des Heimatclubs daraufhin überprüfen, ob sie das tatsächliche Spielpotenzial des betreffenden Spielers (Spieler der Vorgabenklassen 1-5)  wiedergeben. Die jährliche Überprüfung der Vorgaben wird mit der Clubverwaltungssoftware durch den Heimatclub automatisch durchgeführt. Anlässlich der jährlichen Überprüfung prüft jeder Vorgabenausschuss die Stammvorgaben aller Spieler mit den DGV-Stammvorgaben +0,9 bis 36,0 und passt diese ggf. an (heraufsetzen oder herabsetzen), die in der vergangenen Saison mindestens vier vorgabenwirksame Ergebnisse erspielt haben. Anpassungen von DGV-Stammvorgaben +0,9 bis -4,4 oder Anpassungen von Vorgaben der DGV-Vorgabenklasse 2, die zu einer Vorgabe in der DGV-Vorgabenklasse 1 führen, müssen vom zuständigen Landesgolfverband genehmigt werden. Über die Veränderung von Stammvorgaben +1,0 oder besser entscheidet der DGV.

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Auslandsergebnisse

Grundsätzlich gelten die DGV-Vorgaben- und Spielbestimmungen, daher müssen Auslandsergebnisse grundsätzlich anerkannt werden, auch bei Vorgabenklasse-1-Spieler und dies ohne Inkenntnissetzung des Landesverbandes. Zwar hat der Spieler die Pflicht, alle Auslandsergebnisse (Scorekarten im Original oder auch Kopie mit den entsprechenden Werten: CR / Slope / Par / CSA / Vorgabenverteilung) zu melden, doch die Wirklichkeit sieht meist anders aus, oft werden nur Scorekarten mit Unterspielungen eingereicht.

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Besserlegen

In der Zeit vom 1. November bis 30. April eines Jahres sind vorgabenwirksame Bedingungen auch dann gegeben, wenn wegen erschwerter Spielbedingungen „Besserlegen“ durch Platzregel zeitlich unbegrenzt gestattet ist. Vom 1. Mai bis einschließlich 31. Oktober eines Jahres darf eine Platzregel nur mit Zustimmung des zuständigen LGV erlassen werden.

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Clubmeisterschaften - Teilnahmeberechtigung

Regelmäßig taucht im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Clubmeisterschaften die Frage auf, ob die Teilnahme davon abhängig gemacht werden darf, dass ein Spieler, der in mehreren Golfclubs Mitglied ist, den betreffenden Golfclub zu seinem „Heimatclub“ erklärt hat.
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Förderungen

GVNB: Der GVNB führt seit 2004 eine eigene leistungsorientierte Förderung für die Jugendarbeit durch. Basierend auf den Ergebnissen (Einzel + Mannschaften) der laufenden Saison wird ein Gesamtzuschuss von 15.250,- € an die 20 erstplatzierten GVNB- Mitglieder, der sich ergebenden Rangliste, ausgeschüttet. Die Förderung muss nicht beantragt werden, für jeden Club werden die erlangten Ranglistenpunkte automatisch vom GVNB gepflegt.
DGV: Der DGV führt im Gegensatz zum GVNB seine Basisförderung mit festgelegten verpflichtenden Kriterien durch. Sofern die verpflichtenden Kriterien von einem Club nicht erfüllt werden können, besteht keine Möglichkeit Fördergelder zu erhalten. Des Weiteren muss die Basisförderung beim DGV beantragt (Antragsfrist: 01.04 bis 30.06) und entsprechende Nachweise eingereicht werden. Mehr über die Förderung und wer und wie die Fördermittel beantragt werden, erfahren Sie über die unten geschalteten Links.

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Meldungen für Mannschaftswettspiel:

Meldungen für Mannschaftswettspiele (außer GVNB-Minicup, DMM-Jugend und GVNB-Junioren/-innen) müssen immer im Vorjahr (vor dem 01. Oktober) für das Folgejahr erfolgen. Nichtaufsteiger aus den jeweils niedrigsten Ligen/Gruppen sowie Absteiger in die niedrigsten Liegen/Gruppen müssen ebenfalls für das Folgejahr erneut melden!

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Was kostet Golfspielen?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Da der Betrieb einer Golfanlage pro Jahr durchschnittlich mehr als 900.000 Euro kostet und kaum mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, ist Golfspielen nicht zum Nulltarif möglich. Eine Tageskarte für einen 6-Loch-Kurzplatz gibt es aber schon ab 10 Euro. Die Kosten für eine Mitgliedschaft im Golfclub sind von Club zu Club sehr verschieden, weshalb es schwer möglich ist, konkrete Zahlen zu nennen. Viele Clubs bieten heute attraktive Mitgliedschaftsmodelle für Einsteiger und Viel- und Wenigspieler an. Als Gastspieler auf einem fremden Club oder als VcG-Mitglied bezahlen Sie in Deutschland eine durchschnittliche Nutzungsgebühr („Greenfee“) von etwa 40 bis 70 Euro für eine Golfrunde über 18 Löcher. Doch auch hier gibt es natürlich Unterschiede, abhängig vom jeweiligen Club, der Uhrzeit oder dem Wochentag. Eine halbe Golfrunde über neun Löcher ist entsprechend günstiger.

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Versicherungen

Bei Fragen zu Versicherungen bzw. bei Versicherungsschäden wenden Sie sich bitte direkt an unseren beratenden Versicherungsmakler Herrn Bley.

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Heimatclubwechsel

Bei einem Heimatclubwechsel sind wichtige Punkte des DGV-Vorgabensystem (Ziffer 2.17, 15.2 und 15.3, Anhang 2.16/1) sowie des DGV-Ligastatuts (Ziffer 6.1 und 6.3) zu beachten. Um Missverständnisse zwischen den betreffenden Clubs im Vorfeld zu vermeiden und ggf. nicht die Spielberechtigung für die „neue“ Mannschaft zu verlieren, dienen nachfolgende Hinweise

Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.V.  •  Zeißstraße 10  •  30519 Hannover  •  Telefon 0511-84 37 677  •  Fax 0511-83 48 76  •  gvnb.ev@t-online.de  •  www.gvnb.de

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Zeißstraße 10  •  30519 Hannover  •  Telefon 0511 84 37 677  •  Fax 0511 83 48 76  •  gvnb.ev@t-online.de  •  www.gvnb.de