Golf-Verband

Niedersachsen-Bremen e.V.

Coronavirus – Einschätzung zum Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie

Sehr geehrte Golfspieler/-innen,

 

möglicherweise haben Sie aus den Nachrichten die Ergebnisse der Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 entnommen, dass ab dem 02. November 2020 der Freizeit- und Amateursportbetrieb für voraussichtlich 4 Wochen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden muss.

 

Davon ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

 

Auch der GVNB geht wie der DGV (Bulletin Nr. 24) davon aus, dass die o.g. Ausnahmeregelung gemäß Ziffer 5d (Seite 3) des „Bund-Länder-Beschlusses“ auch für den Freizeit- und Amateurbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird unsere Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppe, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich.

 

Wichtig: Die Ergebnisse der „Bund-Länder“-Telefonkonferenz sind nicht unmittelbar geltendes Recht. Für die Golfspieler/-innen in Niedersachsen und Bremen bleibt abzuwarten, wie die Besprechungsergebnisse vom Land Niedersachsen und vom Land Bremen konkret in Landesverordnungen umgesetzt werden. Aktuell können wir den zeitlichen Ablauf und die inhaltliche Ausgestaltung nicht einschätzen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

Bund Länder-Beschluss vom 28.10.2020

Website Land Niedersachsen 

Website Land Bremen

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Neue Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie
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