Golf-Verband

Niedersachsen-Bremen e.V.

Heimatclubwechsel

Grundsätzlich ist ein Heimatclubwechsel nur zum Jahresende möglich, es sei denn, die beiden betroffenen Golfclubs stimmen dem unterjährigen Wechsel zu. Ein Spieler/-in ist nur für jene Clubmannschaft spielberechtigt, in dem die Stammblattführung durchgängig vom 01. Januar des Jahres geführt wird.

Volagen zum Heimatclubwechsel:

für den neuen Heimatclub     für den bisherigen Club

Leitfaden / Erklärungen zum Heimatclubwechsel

Bei einem Heimatclubwechsel sind wichtige Punkte der DGV-Vorgaben- und Spielbestimmungen sowie des DGV-Ligastatuts  zu beachten. Zwar ist ein Heimatclubwechsel von Spielern/-innen der Vorgabenklasse 1 (bis DGV-Stvg. -4,4) dem Landesverband nicht mehr anzuzeigen, doch um Missverständnisse zwischen den betreffenden Clubs im Vorfeld zu vermeiden und ggf. nicht die Spielberechtigung für die „neue“ Mannschaft zu verlieren, dienen nachfolgende Hinweise:

  • Die Mitteilung des Heimatclubwechsels sollte an beide betreffenden Clubs erfolgen und der Spieler sollte sich den Heimatclubwechsel schriftlich - möglichst mit Datum, Unterschrift und Stempel - vom bisherigen Heimatclub bestätigen lassen.
  • Für jene Spieler (auch Jugend!), die in der nächsten Saison für eine andere Mannschaft antreten möchten, ist der Heimatclubwechsel zwingend bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr vorzunehmen. Geschieht dies nicht, besteht keine Spielberechtigung für die neue Mannschaft (DGV-Ligastatut 6.1)! Für Ausländer die in Clubs der 1. oder 2. Bundesliga wechseln gilt zudem Ziffer 6.3 des DGV-Ligastatuts.
  • Für jene Spieler (auch Jugend!), die in der nächsten Saison für eine andere Mannschaft antreten möchten, ist der Heimatclubwechsel zwingend bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr vorzunehmen. Geschieht dies nicht, besteht keine Spielberechtigung für die neue Mannschaft (DGV-Ligastatut 6.1)! Für Ausländer die in Clubs der 1. oder 2. Bundesliga wechseln gilt zudem Ziffer 6.3 des DGV-Ligastatuts.
    - der Spieler muss der Übernahme des Stammblattes zustimmen
    - daher wird der DGV-Ausweis - speziell die Servicenummer - benötigt
    - der neue Club ruft PC-Caddie oder Albatros auf
    - geht in die Mitgliederverwaltung
    - ruft den Spieler auf- dort das Stammblatt öffnen
    - und die Option "Stammblatt von DGV-Intranet laden" betätigen
    - Ausweisdaten - Servicenumer! - eingeben und Vorgang abschließen.
  • Dem bisherigen Heimatclub sollte der künftige Mitgliedsstatus angezeigt werden (z. B. volle Mitgliedschaft ohne Stammvorgabenführung) und darauf hingewiesen werden, dass die Statusänderung (ohne HCP-Führung) in das DGV-Intranet übertragen wird.
  • Die korrekte Eingabe in der Clubsoftware beider Clubs ist sehr wichtig und sollte sorgfältig vorgenommen werden, da es sonst unter Umständen dazu kommen kann, dass im DGV-Intranet Spieler mit doppelter Heimatclubführung auftauchen und ggf. der Heimatclubstatus nicht geklärt ist. Unter Umständen könnte dadurch die Spielberechtigung des Spielers für die Mannschaften verloren gehen. Die Beweispflicht obliegt dem Spieler!
  • Als Mitteilungen für den bisherigen und dem neuen Heimatclub können die Mustervorlagen „Heimatclubwechsel“ verwendet werden.
Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.V.