Golf-Verband

Niedersachsen-Bremen e.V.

Clubmeisterschaften

Teilnahmeberechtigung

In jedem Jahr werden fast bei allen GVNB-Verbandsmitgliedern Clubmeisterschaften ausgetragen. Regelmäßig taucht im Zusammenhang mit der Ausrichtung dieser Meisterschaften die Frage auf, ob die Teilnahme davon abhängig gemacht werden darf, dass ein Spieler, der in mehreren Golfclubs Mitglied ist, den betreffenden Golfclub zu seinem „Heimatclub“ erklärt hat.

Dazu ist festzuhalten: Grundsätzlich hat jedes Mitglied des Golfclubs das Recht, an allen Clubveranstaltungen, somit auch an Clubmeisterschaften, unter Berücksichtigung der üblichen Einschränkungen (z.B. Höchstvorgabe, Alter usw.), teilzunehmen. Soll dieses Recht weiter auf so genannte „Heimatclubmitglieder“ eingeschränkt werden, so bedarf es hierfür einer Ermächtigungsgrundlage in der Vereinssatzung. Darin könnte beispielsweise geregelt sein, dass der Vorstand das Recht hat, einzelne Mitgliedergruppen von bestimmten Clubveranstaltungen auszuschließen.

Das Nähere könnte dann in einer (Wett-) Spielordnung des Golfclubs geregelt sein. Ein Ausschluss des Teilnahmerechts von Mitgliedern, die einen anderen Golfclub als Heimatclub benannt haben allein durch die Ausschreibung (also ohne Satzungsgrundlage) entspricht nicht den formalen Anforderungen, die die Rechtsprechung stellt. So liegt seit 1987 ein Urteil des OLG Celle vor, das die oben genannte Rechtslage stützt.

Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.V.