Golf-Verband

Niedersachsen-Bremen e.V.

Golfsport im Lockdown - weiterhin mit Einschränkungen möglich

Golfsport im Lockdown - weiterhin mit Einschränkungen in Niedersachsen und Bremen möglich

Stand 16.12.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund-Länder-Beschluss vom 13.12.2020  sah keine verschärfenden Einschränkungen bzw. Ergänzungen für den Individualsport vor.

Nunmehr hat das Land Niedersachsen seine neue „Corona-Landesverordnung“ mit Wirkung ab 16.12.2020 veröffentlicht (siehe § 10 Absatz 1 Nr. 7). Das Land Niedersachsen führt wie im Bund-Länder-Beschluss tendiert, die Ausübung des eingeschränkten Individualsports fort, so dass die bisherige Regelung auch weiter Anwendung findet.

Das Land Bremen hat ebenfalls seine Corona-Landesverordnung mit Wirkung zum 16.12.2020 veröffentlicht (siehe § 4 Abs. 6 und § 1 Absatz 3 der 23. Verordnung). Diese sieht wie in Niedersachsen ebenfalls die Fortführung der Regelung für den Individualsport vor.


Allgemeiner Hinweis:
Die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses ist Ländersache! Daher kann es unter Umständen in den Bundesländern zu abweichenden Regelungen, auch beim Individualsport kommen.

Bitte beachten Sie weiterhin dringendst die Hygienevorschriften. Wir empfehlen allen Clubs und Anlagen, Aufenthaltsbereiche (Bänke, Sitzecken, Schutzhütten etc.) zu sperren und ggf. mit geeigneten Materialien (z.B. Flatterband) zu kennzeichnen.


Wir wünschen Ihnen trotz dieser besonderen und herausfordernden Zeit im Lockdown eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

 

Corona-Schutz-Verordnungen:
Land Niedersachsen:

www.niedersachsen.de/download/161984


Land Bremen:
https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2020_12_15_GBl_Nr_0156_signed.pdf

 

DGV-Übersicht zum bundesweiten Stand der Verordnungen 16.12.2020

 

 

Club zur Vahr - Garlstedter Heide - Driving Range - Foto GVNB-Rydercup 2018
Corona-Virus (Abbildung ähnlich)
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