Golf-Verband

Niedersachsen-Bremen e.V.

GVNB-Vorstand beschließt: Ab sofort gilt als Mindeststandard 2 G-Regelung für die Zusammenarbeit mit dem GVNB

23.11.2021

Aufgrund der sich zuspitzenden Corona-Pandemie-Situation und der neuen Corona-Verordnungslage für die Bundesländer Niedersachsen und Bremen macht der GVNB ab sofort für alle Erwachsenen, die professionell oder ehrenamtlich mit dem GVNB zusammenarbeiten, zur Voraussetzung, dass sie geimpft oder genesen sind (2 G-Regelung). Der GVNB behält sich darüber hinaus vor, je nach Art der Zusammenkunft oder Veranstaltung zusätzliche Testungen zur Voraussetzung zu machen.
 

Für Kinder und Jugendliche gelten die Bestimmungen für die Teilnahme am Unterricht, d. h. dreimalige Testung in der Woche.
 

Der GVNB ruft die Golf Community dazu auf, die von den Landesbehörden angeordneten Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung zu befolgen. Ein Großteil der erfolgreichen Entwicklung des Golfsports in den zurückliegenden zwei Jahren ist dem verantwortungsbewussten Verhalten der Golferinnen und Golfer geschuldet. Wir wollen alle dazu beitragen, das positive Image des Golfsports als „Individualsportart in der freien Natur“ nicht zu gefährden.

Corona-Virus (Abbildung ähnlich)
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