Golf-Verband

Niedersachsen-Bremen e.V.

Hinweise zur Wiederaufnahme des Turnierbetriebs

Hinweise des GVNB an die Clubs und Vereine zur Durchführung des Wettspielbetriebs in den Bundesländern Bremen und Niedersachen unter Einhaltung der aktuell gültigen Verhaltens- und Hygieneregeln (Stand 22. Mai 2020)

 

Vorbemerkung: Mit den nachfolgenden Hinweisen ergänzt der Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.V. (GVNB) die „Leitlinien des Deutschen Golfverbandes und der Landesgolfverbände zu EDS-Runden und Preiswertungen (Clubturnieren) in Golfclubs/auf Golfanlagen nach zwischenzeitlich erfolgter Wiederaufnahme des Spielbetriebs (Stand: 20. Mai 2020)“ und präzisiert diese im Hinblick auf die in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen geltende Rechts- und Verordnungslage.


1. Rechts- und Verordnungslage in Bremen und Niedersachsen

 

Maßgebend für die Organisation und Durchführung des Spielbetriebs auf den Golfanlagen im Bun-desland Bremen ist die sogenannte Corona-Verordnung vom 19. Mai 2020; für das Bundesland Niedersachsen gilt die Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22. Mai 2020. Beide Rechtsbestimmungen erlauben die Ausübung von Sport auf Freiluftsportanlagen unter der Voraussetzung, dass die Infektionsschutzregeln beachtet und eingehalten werden. Das Bundesland Bremen erwartet darüber hinaus, dass von den Betreibern der Sportanlagen Präventionskonzepte auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen sind. Beide o.g. Verordnungen enthalten keine über die Einhaltung der Präventionsvorschriften (Abstandsgebot von 2 Metern, Hygiene-Maßnahmen in den Toiletten, Schließung von Umkleide- und Duschräumen) hinausgehenden Vorgaben oder Beschränkungen zur Ausübung des Golfsports.

 

2. Organisation und Durchführung des Turnier- und vorgabewirksamen Spielbetriebs auf dem GVNB angeschlossenen Golfanlagen

 

Die derzeit gültigen Verordnungslagen in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen stehen der Durchführung von Turnieren und vorgabewirksamen Wettspielen demnach nicht entgegen – sofern die aktuell im jeweiligen Bundesland geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln eingehalten werden. Aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Golfverband sind die Clubs- und Vereine zudem dazu verpflichtet, den Golferinnen und Golfern einen Spielbetrieb anzubieten, der zur Führung oder Verbesserung eines Handicaps berechtigt. Der GVNB empfiehlt daher die zeitnahe Wiederauf-nahme des vorgabewirksamen Spielbetriebs und die Durchführung von Turnieren und Wettspie-len, sofern es sich nicht um Mannschaftswettbewerbe handelt, diese unter Ausschluss der Öffent-lichkeit stattfinden, Zuschauer nicht zugelassen werden und die Einhaltung der Hygiene- und Ver-haltensvorschriften durch die Clubs und Vereine gewährleistet ist. Ebenfalls sollte auf Siegerehrung verzichtet werden. Bei Bedarf können durch die Vorlage eines entsprechenden Präventions-konzepts beim örtlichen Gesundheitsamt letzte Ungewissheiten ausgeräumt werden.

 

3. Aspekte eines möglichen Präventionskonzepts für die Durchführung von Wettspielen

 

Gesamte Golfanlage Durch Hinweisschilder sollte jede Person, die sich auf der Golfanlage befindet, auf die Verhaltens- und Hygieneregeln hingewiesen werden.

 

Driving Range: Auf der Driving Range sind Bereiche gekennzeichnet, die einen Abstand von mindestens drei Me-tern markieren oder es sollte bei der Nutzung jede zweite Abschlagmatte freigehalten werden.

 

Abschlag: Das Wettspiel wird von dem Abschlag 1 und/oder 10 gestartet. Grundsätzlich darf sich nur eine Spielgruppe von maximal bis zu 4 Personen am Abschlag einfinden. Die Turnierteilnehmer werden aufgefordert, sich erst 5 Minuten vor dem Start zum Abschlag zu begeben.

 

Spielbahnen: Auf der gesamten Golfanlage gilt jederzeit der rechtlich vorgegebene Mindestabstand. Das gilt auch für den gemeinsamen Gang zum nächsten Abschlag, bei der Ballsuche, auf dem Grün oder auch beim Warten auf den nächsten Schlag/Abschlag. Aufgrund des Schwingens des Golfschlägers sollte auf der Golfrunde ohnehin ein Mindestabstand von vier Metern beachtet werden. Jede Spie-lerin/jeder Spieler darf nur ihren/seinen eigenen Ball spielen und zur Golfanlage gehörende Gegen-stände, wie z. B. Fahnenstangen in den Golflöchern und Harken in den Bunkern, nicht berühren.

 

Nach der Runde: Zählkarten werden – sofern sie nicht online geführt wurden – nach Beendigung der Runde in eine eigens für diesen Zweck aufgestellte Box geworfen und im Clubsekretariat unter Beachtung der Hygienevorschriften ausgewertet. Eine Siegerehrung findet nicht statt. Die Ergebnisse werden online bekannt gegeben.

Bei Fragen sind wir gern behilflich.

 

Hinweise zur Wiederaufnahme und Durchführung von Turnieren

Verordnung Land Niedersachsen

Verordnung Land Bremen

Hinweise zur Wiederaufnahme des Turnierbetriebs vom DGV

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