Niedersächsische Verordnung zur Öffnung von Outdoorsportarten / Golfanlagen
Sehr geehrte Verbandsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
die niedersächsische Landesregierung hat mehrmals auf die Öffnung von Outdoorsportarten ab dem 06. Mai 2020 hingewiesen. Dafür liegt nun die verbindliche Rechtsverordnung vor:
Niedersächsiches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 05. Mai 2020
Wichtiger Hinweis: Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Bitte beachten Sie die FAQ des LSB-Niedersachsen / Niedersächsisches Innenministerium.