Golf-Verband

Niedersachsen-Bremen e.V.

Umfangreiche Änderungen des Amateurstatut

Neben den Golfregeln und den Handicap-Regeln gibt es, seit vielen Jahrzehnten, einen weiteren weltweit verbindlichen Regeltext: das Amateurstatut, das sich zum 1. Januar 2022 umfangreich ändert.
 

Das Amateurstatut regelt, welche Verhaltensweisen für Golfamateure (in Abgrenzung zu Golf-Professionals/Nicht-Amateuren) zulässig sind. In Ihrem täglichen Spielbetrieb ist beispielsweise die in 2021 noch aktuelle Wertobergrenze für Preise i. H. v. 750 Euro sicher bekannt. Aber auch die Frage, ob ein Golfamateur Golfunterricht gegen Entgelt erteilen darf oder ob er, und wenn ja, wie, entgeltliche Werbung für einen Werbepartner machen darf, ist dort geregelt.
 

Das Amateurstatut wird seit jeher durch den Amerikanischen Golfverband (USGA) und den Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews (R&A) weltweit einheitlich gefasst und aufgrund von Lizenzen an die diesen Instanzen angeschlossenen Nationalverbände in englischer Sprache weitergegeben, so auch Anfang November an Ihren Dachverband, den Deutschen Golf Verband.
 

Unser Ausschuss „Regeln und Amateurstatut“ hat den Text des neuen Amateurstatuts zwischenzeitlich ins Deutsche übersetzt, das Präsidium des Verbandes hat ihn als Verbandsordnung unmittelbar danach auch formal beschlossen. Sie finden den, gegenüber der bisher gültigen Fassung stark verkürzten, Text als Anhang.

 

Weitere Informationen zum neuen Amateurstatut 

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