Golf-Verband

Niedersachsen-Bremen e.V.

Wichtige Informationen aufgrund der Corona-Krise

Sehr geehrte Verbandsmitglieder,
sehr geehrte Golfspieler/-innen,
sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Corona-Krise und den damit zwangsläufig verbundenen Auswirkungen möchten wir Sie folgend über Entscheidungen und Überlegungen des GVNB-Vorstandes zu mehreren Themen informieren:

Turnierausfälle: Die bis zum 31.05.2020 geplanten Turniere fallen aus.

  • 01.05. RyderCup
  • 02./03.05 1. RL AK 14-18
  • 09./10.05. 1. RL AK offen
  • 10.05. 1. Spieltag Junior League
  • 14.05. 1. Spieltag HLNB AK 65
  • 17.05. 1. Spieltag DGL / LGV-Gruppenliga
  • 23./24.05. 2. RL AK 14-18
  • 29.05. 1. Spieltag HLNB AK 70
  • 30.05. 2. Spieltag HLNB AK 50
  • 31.05. (2. Spieltag LGV-Gruppenliga)*


* Hinweis zur LGV-Gruppenliga: Der GVNB-Vorstand hat entschieden mögliche Absagen zur LGV-Gruppenliga, die unterste Ebene der Deutschen Golf Liga, den Entscheidungen des DGV anzuschließen. Somit soll eine einheitliche Vorgehensweise in allen Ebenen der Deutschen Golf Liga gewährleistet werden.

Status Quo – Vorgehensweise zum Umgang mit zukünftigen Turnieren:
Über das Stattfinden eines Turnieres sollte in etwa vier bis fünf Wochen im Voraus entschieden werden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein Vorliegen einer Allgemeinverfügung des jeweiligen Bundeslandes in dem die Ausübung der Sportart sowie der Turnierbetrieb genehmigt ist.

Ligenbetrieb - Originäre GVNB-Ligen und Ligen mit Kooperationsvereinbarung:
Mehrere Landesgolfverbände haben bereits ihre „Ligenbetriebe“ und Mannschaftswettbewerbe für die komplette Saison 2020 abgesagt. Auch der Vorstand überlegt, ob diese Vorgehensweise in Ihrem Interesse ist und wird dazu in den kommenden Tagen mit Ihnen und den Ligaleitern der originären Ligen sowie den Ligaleitern mit Kooperationsvereinbarung, den Austausch suchen.

Golfsport-Interessenvertretungen zur Auflockerung von Corona-Schutzmaßnahmen:
Zur Interessenvertretung bzw. Lobbyarbeit des mitgliedergebundenen Golfsports hat der GVNB vor Ostern die niedersächsische Landesregierung sowie den Bremer Senat angeschrieben. Der Kerninhalt des Schreibens vermittelte, dass Individualsportarten, die in der freien Natur ausgeübt werden können - wie eben auch Golfen – für eine Lockerung von erlassenen Beschränkungen geeignet sind, da sie unter Beachtung einiger Auflagen mit geringen gesundheitlichen Risiken betrieben werden können.

Seitens der niedersächsischen Landesregierung wurde dem GVNB der Eingang des Schreibens mit folgendem auszugsweisen Antwortinhalt per 15.04.2020 bestätigt:

„Ihr Schreiben habe ich an die zuständige Stabsstelle innerhalb der Landesregierung mit der Bitte um Berücksichtigung weitergeleitet. Die von Ihnen vorgetragenen Argumente werden in die Meinungsbildung zur Gestaltung der künftigen Rechtslage einfließen.“

Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Nachgang der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder am 15.04.2020, haben einige Bundesländer offensichtlich unabgestimmt mit anderen Bundesländern beschlossen ab dem 20.04.2020 Freiluftsportarten unter Einhaltung der Hygienevorschriften eingeschränkt zu ermöglichen. Auf die Nachfrage des GVNB vom 17.04.2020 beim Land Niedersachsen, ob sich Niedersachsen nicht den Beschlüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommerns anschließen könne, erhielten wir folgende Antwort:

„Leider haben wir hier (Niedersachsen) eine deutlich höhere Zahl an Coronainfizierten, sodass das niedersächsische Recht insoweit restriktiver ausfällt.“


Seitens des Bremer Senats hat der GVNB bisher keine Rückmeldung erhalten. Jedoch haben Bremer Golfanlagen auf Anfrage vom zuständigen Ordnungsamt eine Information bekommen, dass ein Spielen möglicherweise ab dem 20.04.2020 in Aussicht gestellt wird.

Sehr geehrte Verbandsmitglieder,
sehr geehrte Golfspieler/-innen,
auch wir erhoffen uns eine zeitnahe und abgestimmte Öffnung der Sportanlagen bzw. das Ermöglichen von Individualsportarten im Freien unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften. Neben der Kommunikation mit den beiden Landesregierungen befinden wir uns dafür im engen Austausch mit dem LSB Niedersachsen sowie dem DGV und werden Sie auf dem Laufenden halten.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme haben wir die aktuellen Verordnungen der Länder Bremen und Niedersachsen diesem Schreiben beigefügt.

Leitlinien für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetriebs auf Golfanlagen (Golfausübung):
Zur Information und Vorbereitung eines eingeschränkten Spielbetriebs auf Golfanlagen, nach Öffnung dieser, hat der GVNB in Zusammenarbeit mit dem DGV Leitlinien  formuliert. Diese sind der Anlage zu entnehmen und sollen Sie bei der Wiederaufnahme des Spielbetriebs unterstützen.

Gern sind wir bei Fragen behilflich. Bleiben Sie gesund. 

Mit sportlichen Grüßen
Vorstand und Geschäftsstelle des GVNB


Anlage 1 Verordnung Land Bremen v. 17.04.2020
Anlage 2 Verordnung Land Niedersachsen v. 17.04.2020
Anlage 3 „Covid 19-Leitlinien“ zur Golfausübung

Viele Sportler fragen sich, wann Indiviudalsportarten wie Golf mit Einschränkung spielen können.
Corona-Virus (Abbildung ähnlich).
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