Allgemeine Bestimmungen
Startberechtigt sind gemäß Standardprogramm in der Wettkampfklasse (WK) II alle Schüler/-innen von Jahrgang 1999-2002. Mit der Ausschreibung 2012/13 ist die Sportart Golf erstmals im Ergänzungsprogramm aufgenommen und ermöglicht Schüler/-innen des Jahrgangs 2003-2006 bis zum Landesentscheid eine Teilnahmemöglichkeit.
- 1.
Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den aktuellen Wettspielbedingungen des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den Platzregeln des gastgebenden Golfclubs ausgetragen. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat des gastgebenden Golfclubs möglich. - 2.
Eine Mannschaft besteht aus maximal 5 Schülern/Schülerinnen - sie kann beliebig aus Schülerinnen und Schülern bestehen. Jede Mannschaft ist von einer Lehrkraft zu betreuen. Ein Kapitän ist zu benennen, der aus dem Kreis der Mannschaftsmitglieder kommen kann, oder aber es ist automatisch der/die Betreuer/Betreuerin. Als Begleitperson/Caddie ist nur der/die offiziell benannte Betreuer/Betreuerin der Schulmannschaft erlaubt und/oder ein Mannschaftsmitglied. - 3.
Teilnahmeberechtigt in einer Mannschaft sind Schülerinnen und Schüler mit Clubvorgabe - 54 oder besser, oder die das Kindergolfabzeichen in Gold abgelegt haben. Der Nachweis über das Kindergolfabzeichen in Gold sind der Turnierleitung am Turniertag vorzulegen. Der Nachweis der Schulzugehörigkeit wird über das von der Schulleitung bestätigte Mannschaftsmeldeformular erbracht. - 4.
Landesebene: Es werden 5 Einzel über 18 Löcher - Zählspiel nach Stableford (vorgabenwirksam) gespielt. Die Summe der 4 besten Einzelergebnisse einer Mannschaft in einer Brutto-Wertung ergibt das Mannschaftsergebnis, d.h. es gibt ein Streichergebnis. Die Netto-Wertung kann als Information für die Schulen aufgeführt werden. Die siegreiche Mannschaft in der Brutto-Wertung qualifiziert sich als Landessieger für das Bundesfinale. Wenn sich mehr als 12 Mannschaften für das Landesfinale melden, sollten regionale Qualifikationsturniere gespielt werden. Diese Qualifikationsturniere können über 9 Löcher gespielt werden. Es besteht das Recht, in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Wettersituation) Ausschreibungsänderungen vorzunehmen. - 4.1
Die Mannschaft mit dem höchsten Gesamtergebnis ist Turniersieger. Bei Gleichheit wird die Summe der besten 3 Einzelergebnisse gewertet. Bei weiterer Gleichheit wird das Verfahren fortgesetzt (die 2 besten Einzelergebnisse, dann das beste Einzelergebnis). Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. - 4.2
Mit der Meldung ist die namentliche Nennung der Schüler/Schülerinnen inkl. deren Stammvorgabe erforderlich. Die Veränderung der Vorgabe ist dem Ausrichter anzuzeigen und spätestens vor Startbeginn zu korrigieren. Es ist das Meldeformular zu benutzen. Sollte ein gemeldeter Spieler/eine gemeldete Spielerin nicht antreten können, kann dieser/diese durch einen anderen/eine andere Spieler/Spielerin der Schule ersetzt werden. Der/Die neue Spieler/Spielerin spielt an Stelle des/der zu ersetzenden Spielers/Spielerin. Eine Veränderung der bereits abgegebenen Mannschaftsaufstellung ist der Spielleitung spätestens eine halbe Stunde vor Turnierbeginn mitzuteilen. - 4.3
Die Spielleitung wird in Abstimmung mit der zuständigen Kultusbehörde und dem ausrichtenden Landesgolfverband/Club eingesetzt.
- 5.
Bundesfinalveranstaltung:
Es werden gespielt:
1. Spieltag: 18 Löcher, 2 Vierer (nach Regel 29)
2. Spieltag: 18 Löcher, 4 Einzel - 5.1
Als Mannschaftsergebnis wird die Summe der 5 besten Ergebnisse aus den 2 Vierern und 4 Einzeln der Mannschaft über CR gewertet. - 5.2
Bei gleichem Gesamtergebnis von mehreren Mannschaften für den 1. Platz erfolgt ein Zählspiel-Stechen mit je 2 in der letzten Einzelrunde eingesetzten Spielern/-innen der betreffenden Mannschaften, bis eine Mannschaft auf einem Loch eine geringere Anzahl Gesamtschläge (Aggregat der 2 Spieler/-innen) als die andere(n) Mannschaft(en) spielt. Bei allen anderen gleichen Gesamtergebnissen der Mannschaften bleibt von den 5 gewerteten Ergebnissen das Höchste unberücksichtigt und die Summe der übrigen Ergebnisse wird gewertet. Bei weiterer Gleichheit wird das Verfahren fortgesetzt, bis das beste Ergebnis entscheidet. Danach entscheidet das Los. - 5.3
Sollte ein gemeldeter Spieler/-in nicht antreten können, kann dieser/diese bis zum Aufruf der jeweiligen Startzeit der betreffenden Spieler/-innengruppe gegenüber dem Starter durch einen anderen Mannschaftsspieler/-in ersetzt werden. Der/die neue Spieler/-in spielt an Stelle des/der zu ersetzenden Spielers/Spielerin. - 6.
Wettkämpfe: Wettkampf II für gemischte Mannschaften Jahrgänge 1999-2002