Golf-Verband

Niedersachsen-Bremen e.V.

Wettspielordnung AK30 (Süd) - 2023

(AK 30) JUNGSENIOREN - LIGA NIEDERSACHSEN – SÜD (DOWNLOAD)

 

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind mit bis zu drei Herrenmannschaften alle Mitglieder der Landesgolf -Verbände Niedersachsen-Bremen e.V. (GVNB) und Sachsen-Anhalt e.V. (LGV SA), die dem DGV angeschlossen sind und über eine Golfanlage von mindestens 9 Löchern verfügen. Jede Mannschaft muss sicher­stellen, dass die Durchführung eines Wettspiels für die Spielsaison auf dem eigenen Platz möglich ist. Steht die Golfanlage nicht zur Verfügung, so entfällt das Teilnahmerecht dieser Mannschaft in der laufenden Saison. Weiter muss sichergestellt sein, dass Platzbenutz­ungsgebühren von den teilnehmenden Mannschaften nicht verlangt werden.

 

2. Mannschaft

Eine Mannschaft besteht aus mindestens 6, maximal aus 8 Spielern. Jede Mannschaft muss durch einen Kapitän vertreten sein, dieser ist dem Ligaleiter namentlich zu benennen. Spielberechtigt sind Spieler mit Amateurstatus ab dem Zeitpunkt des Erreichens des 30. Lebensjahres und einem Handicap Index (HCPI) von +36. Jeder Spieler ist nur für seinen Heimatclub gem. DGV-Definition spielberechtigt. Es können Spielgemeinschaften aus DGV-Mitgliedern, die auf derselben Golfanlage ansässig sind, gebildet werden. Während des Spieljahres ist der Wechsel eines Spielers von einer Mannschaft eines Clubs in die Mannschaft eines anderen Clubs nicht zulässig. Es können zwei Ersatzspieler gestellt werden, die wahlweise für ausscheiden­de Spieler im Vierer oder Einzel eingesetzt werden können. Ein Ersatzspieler spielt grundsätzlich an der Stelle des herausgenommenen Spielers.

 

3. Saisonanmeldung

  • Alle teilnehmenden Mannschaften einer Saison sind automatisch für die darauffolgende Saison gemeldet. Bei Nichtteilnahme in der darauffolgenden Saison muss bis zum 31.10. der laufenden Saison eine formlose schriftliche Benachrichtigung an die Ligaleitung erfolgen.
  • Neue Mannschaften und Mannschaften, die gemäß dieser Ausschreibung disqualifiziert oder in die letzte Liga heruntergesetzt wurden, können sich bis zum 31.01. der jeweiligen Saison zur Teilnahme in der letzten Liga anmelden.
  • Sollte eine Mannschaft ihre Meldung nach dem für sie gültigen Abmelde- bzw. Meldeschluss komplett zurückziehen, erfolgt grundsätzlich die Disqualifikation aus der Liga und Neuanfang in der jeweils letzten Liga.

 

4. Nenngeld

Das Nenngeld pro Mannschaft und Jahr beträgt € 60,00 und ist bis zum 31.01. der jeweiligen Saison auf das Konto der Jungseniorenliga Niedersachsen Süd zu entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Mannschaftsnenngeldes kann die jeweilige Mannschaft durch den Ligaleiter vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

 

5. Mannschaftsmeldung

  • Die namentliche Meldung der Mannschaft muss mindestens 48 Stunden vor dem Start an den ausrichtenden Club erfolgen. Am Spieltag sind nur die gemeldeten Spieler spielberechtigt.
  • Mindestens zwei eingesetzte Spieler einer Mannschaft, dürfen das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben. Es reicht nicht, wenn diese Altersgrenze lediglich bei den Ersatzspielern eingehalten wird.
  • Mit der namentlichen Meldung der Mannschaft gilt die Einwilligung jedes einzelnen gemeldeten Spielers zur Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe, seines Heimatclubs, seines Bildes und seines Spielergebnisses im Internet und ina golfspezifischen Publikationen (Zeitschriften etc.) als erteilt.  
  • Setzt ein Club mehrere Mannschaften ein, so hat er folgende Regelungen einzuhalten: Bezogen auf das gleiche Match (z.B.1.Spieltag bzw. Spiel 1) müssen vier in der ersten Mannschaft eingesetzte Spieler einen Handicap Index (HCPI) haben, der gleich oder besser ist als der HCPI des besten Spielers der zweiten Mannschaft. Haben mehrere Spieler der 2. Mannschaft den gleichen HCPI wie der beste Spieler der 2. Mannschaft so sind alle spielberechtigt. Die gleichen Regelungen gelten analog auch für das Verhältnis zwischen den Spielern der 2.ten und 3.ten Mannschaft und Spielgemeinschaften. Verstößt eine Mannschaft gegen diese Regelung, so wird an diesem Spieltag das Ergebnis mit einem Spielverlust (0: 9) gewertet.
  • Quermeldungen: Sofern ein Club mehrere Mannschaften in der Jungseniorenliga Süd gemeldet hat, muss die namentliche Mannschaftsmeldung auch den gastgebenden Kapitänen dieser Mannschaften ebenfalls 48 Stunden vor den Starts übermittelt werden.
  • Der gastgebende Kapitän sollte den anderen Kapitänen seiner Liga rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vor dem Wettspiel seine Informationen, möglichst mit Turnierablauf, Einspielmöglichkeiten am Vortag etc. mitteilen.

 

6. Spielsetzung am Spieltag

Gespielt wird nach dem sogenannten „Ryder Cup – Modus“. Die Aufstellung wird von den Kapitänen jedes Teams frei festgelegt und kann auch von Faktoren wie Form, Spielstil und erfolgreicher Erfahrung bei früheren Turnieren beeinflusst werden. Die Aufstellung ist bei der Kapitänsversammlung dem jeweiligen Gegner bekanntzugeben und dem ausrichtenden Club möglichst als Ausdruck vorzulegen.  Die Bestimmungen der Spieltagsmeldung gem. Nr. 5 dieser Wettspielordnung bleiben davon unberührt.

Der Austausch von Spielern durch die Ersatzspieler in den Vierern und den Einzeln kann bis zum Aufruf der jeweiligen Startzeit der betreffenden Spielergruppe, direkt von dem einzuwechselnden Spieler oder dessen Kapitän der Mannschaft gegenüber dem Starter/Gegner erfolgen.

 

 

7. Bewirtung

  • Pro Spieler wird am Spieltag ein Bewirtungsgeld von € 40,00 für Frühstück, Mittag und Abendessen (ohne Getränke) an die gastgebende Mannschaft/Club entrichtet. Gemeldete Ersatzspieler sind ebenso in die Bewirtungspauschale einzurechnen.
  • Es wird vom Kapitän des ausführenden Clubs sichergestellt, dass das Essen in ausreichender Menge und Qualität serviert wird.
  • Es wird darum gebeten, dass alle Mitspieler zum geselligen Teil anwesend sind.

 

8. Austragungsmodus

  • Der Wettbewerb wird an drei Spieltagen (jeweils Samstag) als Lochwettspiel Brutto über 18 Löcher ausgetragen, und zwar vormittags als Lochspiel-Vierer und nachmittags als Lochspiel-Zweier.
  • Einer Liga gehören acht Mannschaften an und werden in zwei Gruppen unterteilt. In jeder Gruppe spielt jede Mannschaft gegen jede andere Mannschaft. Es gibt kein Unentschieden. Sollte es bei einem Match zu einem Unentschieden kommen, wird nach den festgelegten Regeln ein Stechen entscheiden, wer das Match gewinnt. Der Sieger des Matches erhält 3 Punkte, der Verlierer 0 Punkte (Die Bestimmungen bzgl. Stechen - Abschnitt 10 - sind zu beachten). Es ergeben sich drei Spieltage. Die Spielpaarungen des 1.Spieltages werden durch Setzen der Auf- und Absteiger des Vorjahres und Zulosen der verbliebenen Mannschaften bestimmt. Die Spielpaarungen des 2. Spieltages werden durch die Ligaleitung bestimmt. Der 3. Spieltag ergibt sich aus der verbliebenden offenen Paarungen.
  • In der letzten Liga wird nach Möglichkeit ebenfalls Lochwettspiel gespielt. Wenn die Zahl der teilnehmen­den Mannschaften dies nicht zulässt, wird Zählwettspiel gespielt oder ein anderer Modus gefunden.
  • Terminänderungen eines Spieltages können nur nach Abstimmung aller Kapitäne der betroffenen Liga untereinander erfolgen.

 

9. Nichtantreten zu einem Spieltag

  • Tritt eine Mannschaft an einem Spieltag nicht oder mit weniger als 4 Spielern an, so erfolgt der Zwangsabstieg in die letzte Liga.
  • Sofern eine Mannschaft ohne vorherige Absage bis zum Meldeschluss zu ihrem Spiel nicht antritt, wird diese zusätzlich für die darauffolgende Saison für die Teilnahme an der Jungseniorenliga Niedersachsen Süd gesperrt.

 

10. Wertung

  • Jedes Match ist von dem Spieler, der es begonnen hat zu beenden. Sollte dies wegen Ausfall während des Matches nicht möglich sein, so gewinnt der Gegner.
  • Für ein gewonnenes Match wird ein Punkt verteilt, ein halbiertes Match ergibt jeweils einen halben Punkt. Sieger ist die Mannschaft mit den mehr erreichten Punkten.
  • Endet ein Match unentschieden, so findet ein Sudden-Death-Stechen in den Lochspiel - Zweiern statt.
  • Es stechen drei Spieler in der Reihenfolge, die vom jeweiligen Kapitän genannt wird. Eingesetzt werden dürfen nur Spieler, die zuvor auch die Lochspiel-Zweier bestritten haben. Sieger ist die Mannschaft mit der Mehrzahl gewonnener Lochspiel-Zweier im Stechen.

 

11. Platzierung

  • Die Mannschaft mit den meisten Punkten in einer Gruppe einer Liga steigt in die nächsthöhere Liga auf. Sollte es eine Punktgleichheit geben, wird das zusammengezählt Spielergebnis als weiteres Kriterium herangezogen.
  • Die Mannschaft mit den wenigsten Punkten in einer Gruppe einer Liga steigt in die nächstniedrige Liga ab. Sollte es eine Punktgleichheit geben, wird das zusammengezählt Spielergebnis als weiteres Kriterium herangezogen.
  • Es gibt somit jeweils zwei Auf- und zwei Absteiger pro Liga (in der Liga 1 allerdings keine Aufsteiger und in der letzten Liga keine Absteiger).
  • Sofern in der letzten Liga die beiden Aufsteiger nicht direkt ausgespielt werden können (z.B. wegen der Anzahl der Mannschaften und des sich daraus ergebenden Spielmodus) werden diese nach Punktesystem (Anzahl der gewonnenen Spiele, dann Anzahl der gewonnenen Matche aus beiden Spieltagen) ermittelt.
  • In einem Endspiel zwischen den Jungseniorenmeistern Niedersachsen Süd und Niedersachsen Nord/Bremen wird dann der GVNB-Jungseniorenmeister ausgespielt.
  • Sofern die Jungseniorenliga Nord/Bremen hiermit einverstanden ist, wird der GVNB-Jungseniorenmeister in einem Final-Four-Finale zwischen den jeweils beiden besten Mannschaften aus den Ligen 1 mit insgesamt 4 Mannschaften ermittelt. In diesem Fall entfallen die beiden im vorherigen Punkt definierten Endspiele.

 

12. Nachrücker Regelung.

Scheidet eine Mannschaft (z.B. wegen Abmeldung, Disqualifikation oder Zwangsabstieg) aus einer Liga aus, so rückt aus den darunterliegenden Ligen (bis hin zur letzten Liga) jeweils eine Mannschaft in die nächsthöhere Liga auf, um diese wieder auf 8 Mannschaften aufzufüllen. Die Nachrücker werden vom Ligaleiter durch Losverfahren zwischen den jeweils beiden Verlierern der Aufstiegsspiele des 2.ten Spieltages ermittelt.

 

13. Entfernungsmessgeräte

Das Benutzen und Mitführen von Entfernungsmessern ist grundsätzlich gestattet. (R 14.3 Anmerkung). Sofern ein ausrichtender Golfclub das Benutzen auf ihrer Golfanlage ausdrücklich nicht erlaubt, gilt dieses Verbot auch für die Jungseniorenliga Süd.

Anmerkung: Der ausrichtende Kapitän sollte in seiner Einladung die teilnehmenden Kapitäne über das mögliche Verbot vorab informieren, um dann Diskussionen am Spieltag zu vermeiden.

 

14. E-Carts

Das Benutzen von E-Carts bei den Ligaspielen (egal ob mit oder ohne ärztlichem Attest) ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

15. Spielleitung

Die Spielleitung hat der gastgebende Club. Das Schiedsgericht wird aus den Mannschaftskapitänen gebildet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Spielleitung. Ist diese selbst betroffen, so gibt die Stimme des nicht betroffenen Ältesten den Ausschlag.

 

16. Spielregeln

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des DGV und nach den Platzregeln des gastgebenden Clubs.

 

17. Änderungsvorbehalt

Der Ligaleiter hat in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.

 

18. Ergebnismeldung

Der gastgebende Club übergibt den Kapitänen nach dem Wettbewerb eine Ergebnisliste.

Die Ergebnismeldung hat durch den gastgebenden Kapitän unverzüglich an den Ligaleiter Gruppe Süd zu erfolgen:

 

Axel Helmke

Tel.: 0151 / 270 727 27   -   E-Mail: ligaleitung (at) ak30-nds.de

 

Chris Greis

Tel.: 0162 / 295 35 54   -   E-Mail: ligaleitung (at) ak30-nds.de

 

 

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